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04.06.11

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Förderschulausschuss am 21.02. und zuletzt im Kreistag am 11.04.2011 gab es die Vorlage über die UN-Konvention bezüglich der Menschen mit Behinderungen. Betroffen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung ist der Kreis Olpe mit seinen drei Förderschulen: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Wenden-Schönau, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Attendorn und Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) in Attendorn. Für die Regelschulen sind die Kommunen als Träger verantwortlich.
Die UN-Konvention fordert: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses recht auf Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem (Originalfassung: “Inclusive education system on all levels“) auf allen Ebenen …
- Art. 24 Abs.1 des „ Übereinkommen(s) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ über die Bildung (UN-Behindertenrechtskonvention)
Inklusion bedeutet, dass sich das Schulsystem an die Schüler anpassen muss. Inklusion erfordert eine völlige Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung, die nicht aussortiert, sondern Strukturen und Didaktik die von vorne herein auf die Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schüler ausgerichtet ist.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 04.06.11 20:33