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27.06.11

Biggesee bekommt ein neues Kleid

Die Steigerung der Attraktivität des Biggesees für den Tourismus ist schon seit Jahren Gegenstand politischer Beratungen. Nun sollen mit der Projektentwicklungsgesellschaft MEDIINVEST aus Düsseldorf neue Akzente gesetzt werden. In einer öffentlichen Veranstaltung wird am 2. Mai um 17 Uhr im Kreishaus in Olpe ein neues Konzept für die Biggesee-Region vorgestellt. Die Campinganlagen am Sondener Kopf und in der Waldenburger Bucht, die bisher von der Biggesee GmbH betrieben werden, könnten dann in eine reine privatwirtschaftliche Form überführt werden.
Die SPD-Kreistagsfraktion sah und sieht die Notwendigkeit, dass der Biggesee als touristische Attraktion erhalten bleibt und notwendige Investitionen zur Attraktivitäts- und Umsatzsteigerung der Campinganlagen getätigt werden, um den zukünftigen Anforderungen am Markt zu entsprechen. Dies privatwirtschaftlich zu organisieren, hat die SPD schon im August 2007 vorgeschlagen. Bedingung ist allerdings ein zukunftsfähiges Tourismuskonzept, das auch die vielfältigen Angebote der heimischen Wirtschaft einbindet.

Veröffentlicht von Sabine Borchers um 14:11

15.06.11

Inklusion Auftaktveranstaltung im Kreishaus

Vorgestellt als ein Beispiel für gelungene Inklusion wurde Anfang April im Kreishaus die Sophie-Scholl-Schule aus Gießen, deren Träger die Lebenshilfe Gießen ist. Behinderung wird an dieser Schule als eine „Spielart des Verschieden-Seins“ gesehen.
Das Schulkonzept setzt auf Integration/Inklusion, jahrgangsübergreifende Klassen/Gruppen und Ganztagsunterricht. Unterrichtliche Methodenvielfalt, das Gleichgewicht von individueller Förderung und Sozialerziehung und der rhythmische Wechsel von Anspannung und Entspannung sind an der Tagesordnung. Viele Dinge werden spielerisch erlernt und die Bewegung wird als wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Lernens gesehen. Jede Lerngruppe umfasst 20-22 Schüler, darunter 5 Schüler mit Behinderung, und wird von einem kooperativ arbeitenden multiprofessionellen Team (4-5 Erwachsene, Pädagogen, Sozialarbeiter usw.) unterrichtet, dabei wird der Lern- und Entwicklungsprozess jedes einzelnen Schülers individuell begleitet. An dieser Schule erfährt das Kind


selbstständiges Lernen in gemeinschaftlichem Rahmen, in dem Verschiedenheit Voraussetzung ist und als Gewinn erlebt wird. Der Binnendifferenzierung und den unterschiedlichen Formen der Präsentation des individuellen Lernfortschritts wird besondere Bedeutung eingeräumt. Von einer inklusiven Grundschule (1998) hat sich die Sophie-Scholl-Schule zur Gesamtschule entwickelt. Gegenwärtig ist die 8.Klasse die höchste Stufe.
Sabine Borchers meint, dass grundsätzlich Inklusion zu begrüßen ist. Probleme könnte es aber bei mehrfach schwer behinderten Kindern geben, die in einer Förderschule möglicherweise auch aufgrund der Einrichtung und des vorhandenen Personals besser gefördert werden könnte. Wie verhalten sich die Kinder untereinander, wenn sie in die Pubertät kommen? Darauf konnte in der Veranstaltung keine Antwort gegeben werden, da erst mit Beginn des Schuljahrs die Klasse 8. vorhanden ist.

Veröffentlicht von Sabine Borchers um 14:56

04.06.11

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

Im Förderschulausschuss am 21.02. und zuletzt im Kreistag am 11.04.2011 gab es die Vorlage über die UN-Konvention bezüglich der Menschen mit Behinderungen. Betroffen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung ist der Kreis Olpe mit seinen drei Förderschulen: Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Wenden-Schönau, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Attendorn und Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) in Attendorn. Für die Regelschulen sind die Kommunen als Träger verantwortlich.
Die UN-Konvention fordert: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses recht auf Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem (Originalfassung: “Inclusive education system on all levels“) auf allen Ebenen …
- Art. 24 Abs.1 des „ Übereinkommen(s) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ über die Bildung (UN-Behindertenrechtskonvention)
Inklusion bedeutet, dass sich das Schulsystem an die Schüler anpassen muss. Inklusion erfordert eine völlige Neuorientierung in der sonderpädagogischen Förderung, die nicht aussortiert, sondern Strukturen und Didaktik die von vorne herein auf die Unterschiedlichkeit von Schülerinnen und Schüler ausgerichtet ist.

Veröffentlicht von Sabine Borchers um 20:33