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22.05.09

Glückwunsch zum 60jährigen

Es ist nicht nur ein juristisches Regelwerk, unser Grundgesetz, sondern es beschreibt auch die Werte, die unsere Gesellschaft für wichtig hält. Etwa in Artikel 1(1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ oder auch in Artikel 3, der verdeutlicht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Abstammung, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen. Keiner darf deswegen benachteiligt oder bevorzugt werden. Viele Ergänzungen und Veränderungen hat das Geburtstagskind erfahren, ein Zeichen von Lebendigkeit. 1994 kamen z.B. die Verpflichtungen vom Staat hinzu, die Gleichberechtigung der Frauen und Männer zu fördern und die natürlichen

Lebensgrundlagen zu schützen.
Eine vorläufige Verfassung sollte es werden und nun wird das Grundgesetz, das am 23.05.1949 verabschiedet wurde, schon 60 Jahre alt. Wir können stolz darauf sein, dass wir es geschafft haben, uns nach dem zweiten Weltkrieg eine freiheitliche Verfassung, deren Grundlage die Menschenrechte sind, zu geben. Danke den Vätern und Müttern, die uns das Grundgesetz geschenkt haben. Allerdings ist es ein Geschenk, auf das unsere Gesellschaft aufpassen muss, das wir mit Leben füllen müssen: Denn eine Verfassung ist nur so viel Wert, wie sie von den Menschen angenommen und gepflegt wird.
Das Grundgesetz ist also Auftrag und Verpflichtung nicht nur für die PolitikerInnen, sondern auch für die Bürger und Bürgerinnen, das bedeutet sich am Prozess der Durchsetzung der Rechte zu beteiligen, also hinsehen, wenn jemandem Unrecht geschieht, das Wahlrecht in Anspruch zu nehmen, seine Meinung zu sagen, wenn nötig auch dafür zu demonstrieren.
Sabine Borchers meint: Wir alle haben Rechte, aber auch Pflichten, wenn wir unsere Gesellschaft so gestalten wollen, wie wir es im Grundgesetz festgelegt haben und unsere Demokratie erhalten wollen.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 22.05.09 19:19