ps1.gif
name1.gif

29.04.09

Nachdenken über eine Patientenverfügung

Viel diskutiert: der demographische Wandel und dessen Folgen für die Gesellschaft. Muss man über eine Patientenverfügung nachdenken? Die Selbstbestimmung des Menschen steht dabei im Mittelpunkt: Ich möchte in Würde sterben. Getreu ihrem Motto: „SPD – Wenden, die tun was“ waren die sozialdemokratischen PolitikerInnen und Mitglieder nah bei den Bürgern und Bürgerinnen, um sie über die Möglichkeit einer Patientenverfügung zu informieren.
Der Vordruck von der Rechtsabteilung der Ärztekammer NRW für eine Patientenverfügung bietet verschiedenen Möglichkeiten zum Ankreuzen an.
Bei unwiederbringlichem Verlust der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit und einer tödlichen Krankheit (Diagnose u. Prognose von Fachärzten), nur Aussicht auf große Schmerzen und den Tod. keine diagnostischen Eingriffe

und keine Intensivtherapie.
Anhaltende Bewusstlosigkeit, schwere Dauerschädigung des Gehirns oder es fallen lebenswichtige Funktionen des Körpers aus, keine Aussicht mehr auf ein eigenständiges Leben nur mit „Apparatemedizin“. Verzicht auf Intensivtherapie oder auf Reanimation.
Bei irreparablem geistigem Totalausfall der geistigen Funktionen,
nur mit ausreichender Flüssigkeit und Nahrung versorgen.
Die Entscheidung soll in die Hände der behandelnden Ärzte gelegt werden, die aber das Recht des/der Patienten/in auf einen würdevollen Tod berücksichtigen sollen.
Daneben sind Spalten vorgesehen, in die man individuell die Krankheit und/oder weitere Wünsche eintragen kann, wenn man möchte auch eine Angabe, ob man alleine lebt.
Außerdem gibt es auf dem Blatt einen Platz, für die Angabe des Arztes/der Ärztin mit dem/der die Patientenverfügung durchgesprochen wurde.
Bei wem sich jeweils eine Kopie der Patientenverfügung befindet.
Unten befindet sich Platz für Datum und Unterschrift, mit mehreren Möglichkeiten nach einiger Zeit die Zustimmung zu erneuern.

Sabine Borchers stellt fest: Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie wichtig eine solche Absicherung ist, vor allem auch für die Angehörigen, die den Betroffenen nicht mehr nach seinem Willen fragen können, weil dieser sich nicht mehr äußern kann. Bemerkenswert, bei unserer Aktion vor Ort, auch junge Leute befassen sich mit dem Thema, weil sie sich z. B. um ihre Eltern kümmern.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 29.04.09 19:31