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18.07.07

Kulturlandschaft ade

Die Förderungen Natur und Landschaft betreffend wurden durch das Land NRW empfindlich gekürzt. Die Prämiensätze beim Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) z.B. wurden nach den neuen Rahmenrichtlinien um ca. 10-20% verringert. Ade, du schöne Kulturlandschaft. Die stärkste Kürzung von 511€ auf 380€ pro Jahr und ha betrifft die Mahd von Grünland ohne Düngung. Bei Beweidung 2 Großvieheinheiten ohne Düngung wurde der Prämiensatz von 383€ auf 335€ gemindert. Der Kreis Olpe ist durch die historisch gewachsene Kulturlandschaft geprägt. Im Zuge des landwirtschaftlichen Strukturwandels rechnet es sich für kleinere Betriebe zunehmend nicht mehr, sie zu bewirtschaften. Ein guter Kompromiss, um auf der einen Seite die Kulturlandschaft zu erhalten und auf der anderen Seite die Landwirtschaft finanziell zu unterstützen, ist das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP). Hierbei wird durch freiwilligen Vertragsnaturschutz die Erhaltung, Wiederherstellung und Optimierung der charakteristischen Kulturlandschaftselemente gefördert. Im Kreis Olpe gibt es KULAP erst seit Ende des Jahres 2000. In 2006 betrug die Fläche im Vertragsnaturschutz 246 ha. Es wurden 106 Verträge abgeschlossen beziehungsweise Bewilligungen genehmigt. In 2007 werden es

noch ca. 97 Verträge/Bewilligungen sein, betroffen ist dann nur noch eine Fläche von ca. 240 ha. Anstatt mehr Flächen einzuwerben, verkleinert sich die Fläche aufgrund der veränderten Bedingungen um 16 ha!
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um Verträge zu bewilligen:

- Flächen in Naturschutzgebieten (NSG) sowie mit geschützten Biotopen nach § 62 Landschaftsgesetz
- Flächen mit besonderer Bedeutung für FFH - Lebensraumtypen (Borstgrasrasen, Heiden, artenreiche Glatthaferwiesen, Bergmähwiesen, Sandtrockenrasen, Kalkmagerrasen, Schwermetallrasen, Pfeifengraswiesen; i.d.R. bereits § 62- Flächen)
- sonstige Flächen, sofern sie aktuell Bedeutung für Arten der Anhänge II und IV der FFH - Richtlinie bzw. Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie Anhang I und Art. 4 (2) (Braunkehlchen, Neuntöter, Feuchtwiesenvögel u. a.) haben oder
- Flächen, die bedeutende Vorkommen von Rote- Liste- Arten aufweisen
- Flächen im Rahmen der Ackerextensivierung
- Flächen mit seit mind. 10 Jahren bestehender Förderung (Vertrauensschutz)

Sabine Borchers bedauert, dass die sinnvollen Maßnahmen des Kulturlandschafts-
programms durch Kürzungen gefährdet werden. Schade, dass der Kreis sich erst Ende 2000 für den Vertragsnaturschutz entschieden hat, so kommt der Vertrauensschutz für vor mindestens 10 Jahren geschlossene Verträge im Kreis Olpe nicht zur Wirkung.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 18.07.07 18:55
Kommentare

Erinnern Sie sich an meinen Kommentar vom letzten Jahr, Sie möchten sich mal mit dem neuen Landschaftsgesetz auseinandersetzen? Es wird im Natur- und Landschaftsbereich gekürzt und wie man liest nicht ohne Folgen für den Kreis. Die Rechte der Naturschützer werden beschnitten. Dabei ist die Landschaft ein unersetzliches Kapital! Wann begreift das endlich auch der Letzte in unserer Gesellschaft

Veröffentlicht von: Harald Sch. am 02.08.07 17:34