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09.03.07

Resolution der südwestfälischen Kreise

Resolution der südwestfälischen Kreise an die Landesregierung zur Unterstützung bei der Bewältigung des Sturmschadens bei „Kyrill“. Der Orkan „Kyrill“ ist bislang der schwerste Sturm in den südwestfälischen Wäldern. In nur einer Nacht sind Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Öffentliche Infrastruktureinrichtungen sind zerstört. Die gefallene Holzmenge in Südwestfalen entspricht einem jährlichen Normaleinschlag von 400%. Es wird mehrere Jahre dauern, die Folgewirkungen für die Waldbauern, für die Natur und für den Fremdenverkehr zu beheben.
Hilfe von außen ist notwendig. Die ersten ersten finanziellen Zusagen von Herrn Minister Uhlenberg sind positiv aufgenommen worden. Allerdings sind sie lediglich ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ und müssen wesentlich erhöht werden. Wir fordern daher die Landesregierung auf: sich beim Bund dafür einzusetzen, dass

dass die Fördergrundsätze für forstwirtschaftliche Maßnahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die vom Sturm betroffenen Betriebe angewandt werden können und damit entsprechende Mittel bereitgestellt werden, sowie zu versuchen, mit anderen Bundesländern eine freiwillige Einschränkung des Holzeinschlages zu vereinbaren,
sich beim Bund dafür einzusetzen, dass aus dem „Gemeinsamen Katalog von Bund und Ländern über steuerliche Erleichterungsmaßnahmen bei Naturkatastrophen“ geeignete Maßnahmen für die betroffenen Waldeigentümer umgesetzt werden (z.B. Steuerstundungen, Sonderabschreibungen, niedrige Vorauszahlungen etc.),
unverzüglich alle verfügbaren Kräfte im Landesbetrieb Wald und Holz für die Beseitigung der Sturmschäden in Südwestfalen bereitzustellen,
über die aus dem Holzverkauf des Landesbetriebes Wald und Holz zu erwartenden Einnahmen in Höhe von ca. 20 Mio. € hinaus deutlich mehr Landesmittel für die Instandsetzung von Wegen, Wegekennzeichnungen, die Errichtung von Nasslagerplätzen, Beihilfen für Ferntransporte, den Wiederaufbau einer Waldinfrastruktur und die notwendigen Wiederaufforstungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen,

nach Beendigung der Maßnahmen aus Kyrill die Folgekosten z.B. an der beschädigten sonstigen Infrastruktur (etwa Kreis- und Gemeindestraßen) zu übernehmen,
finanzielle Mittel für touristische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen,
darauf hinzuwirken, dass weder ein Wasserentnahmeentgelt noch Abgaben an den Ruhrverband für die Entnahme von Wasser zum Betrieb von Nasslagerplätzen erhoben werden,
die Schadenshöhe zu ermitteln und zu prüfen, ob die erhebliche Schadenshöhe in Deutschland nicht ausreicht, den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen.
Das Foto ist von Florian Adam.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 09.03.07 18:24
Kommentare

Hallo. Vielen Dank fur den Artikel! Sehr interessant.

Haben Sie die Nachricht des Tages gehort?
Schockierende Details hier: neu.deutscheporta.com
Ist es wirklich war? Ich bin sprachlos!

Veröffentlicht von: stefanieee am 27.04.10 00:45