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29.06.04

Das neue Jugendschutzgesetz


Titelblatt der Broschüre
Auf den 32 Seiten des postkartengroßen Info-Heftes sind die wichtigsten Regelungen zum Jugendschutz nachzulesen. Neue Medien, verführerische Alcopops, grenzenlose Internetangebote und vieles mehr stellen auch den Jugendschutz vor immer neue Herausforderungen. Alte und neue Fragen suchen nach Antworten.

Ab welchem Alter darf man in ein Internet-Café gehen oder an einer LAN-Party teilnehmen? Welche Computerspiele dürfen dort gespielt werden? Welche Filme oder Computerspiele darf man sich ausleihen oder kaufen? Wie lange darf meine Tochter abends in die Disco? Wann ist eine Disco oder Feier öffentlich? Wie ist der Jugendmedienschutz im Internet geregelt? Ab welchem Alter darf man Zigaretten oder Alkohol kaufen bzw. konsumieren?
Auf diese und noch mehr Fragen gibt die Broschüre „Jugendschutz-Info“ der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle NRW Antworten. Im Anhang sind Institutionen aufgelistet, an die man sich bei konkreten Fragen wenden kann. Die Broschüre ist im SPD-Büro in Wenden kostenlos zu erhalten.

Sabine Borchers und ihr Kreistagskollege Thomas Förderer meinen: Auch bei uns in unserer ländlichen Region sind Alkohol- und Drogenmissbrauch oder jugendgefährdende Computerspiele keine Seltenheit mehr. Die beiden Kreistagsabgeordneten Thomas Förderer (Tel. 02761/4242) und Sabine Borchers (Tel. 02762/2612) stehen selbstverständlich auch bei Fragen zum Jugendschutz zur Verfügung.

Veröffentlicht von Sabine Borchers am 29.06.04 17:47
Kommentare

Nur zu richtig, die Feststellung, dass auch im ländlichen Raum Alkohol- und Drogenmissbrauch keine Seltenheit mehr sind. Beschränkte sich der Konsum von Drogen früher noch eher auf großstädtische Regionen, so ist es heute längst kein Problem mehr, sich mit Drogen aller Art vor Ort zu versorgen. Jugendliche wissen das und machen davon Gebrauch. Was Alkohol angeht, da ist die Beschaffung für Jugendliche noch immer zu leicht.
Traurig auch, dass Eltern heute viel zu oft den Alkohol- und Zigarettenkonsum ihrer jugendlichen Kinder tolerieren oder gar noch unterstützen. Feiert ein 15jähriger oder eine 15jährige heute ihren Geburtstag, so ist es vielfach selbstverständlich, dass Alkohol angeboten wird. Selbstverständlich wird auch niemand einschreiten, wenn auf der Party geraucht wird.
Da muss sich dringend etwas ändern.

Dirk

Veröffentlicht von: Dirk am 29.06.04 21:57