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09.05.04

Jede Chance ein Gewinn

Frauen sehen die Dinge der Erfahrung nach aus anderen Blickwinkeln als Männer und verfügen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen über ein hohes Maß an kreativer Intelligenz. asf1_logo.gif
Durch das Landesgleichstellungsgesetz mit dem Titel: „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen“ (vom 09.011.1999) werden Möglichkeiten eröffnet, die Frauen dabei unterstützen, ihre Sichtweisen und Stärken auch beruflich einzubringen. Es geht in dem Gesetz unter anderem darum, den Frauen, wenn es ihr Wunsch ist, zu ermöglichen, Familie und Beruf zu verbinden. Deswegen fordert das Gesetz z. B. Maßnahmen zur Teilung einer Arbeitsstelle auf zwei halbe Stellen (Job-Sharing), wenn es die Sachumstände erlauben.

Auf Drängen der SPD-Kreistagsfraktion erstellte die Kreisverwaltung, unter Mitwirkung von Mitarbeiterinnen, einen Frauenförderplan. Am 04.12.2000 wurde dem Frauenförderplan im Kreisausschuss, der für die Beschäftigten des Kreises gilt, nach ausführlicher Diskussion bei einer Gegenstimme zugestimmt.

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragte jährliche Berichte über die ausgeführten Maßnahmen. Aufgrund des 1.Frauenförderplanes (FP) wurden Job-Sharing-Stellen eingerichtet. Frauen wurden dahingehend gefördert, dass sie die Möglichkeit hatten, auch höher bewertete Stellen zu besetzen, wenn sie aufgrund ihrer Qualifikation geeigneter waren als männliche Kollegen.
Obwohl Zweifel zu Beginn laut wurden, ob die Frauen überhaupt Interesse an Fortbildung und Aufstieg hätten, bewiesen Mitarbeiterinnen das Gegenteil. Jede Chance ein Gewinn.
Alle drei Jahre muss der bestehende FP fortgeschrieben werden. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz gibt es für den Inhalt des Frauenförderplanes Vorgaben für die Fortschreibung:

§6 (2) …Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sowie eine Prognose der zu besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen.
§6 (3) Der Frauenförderplan enthält für jeweils drei Jahre konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen …
§6 (4) …ist festzulegen mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben nach Absatz 3 erreicht werden sollen. Ist absehbar, dass auf Grund personalwirtschaftlicher Regelungen Stellen gesperrt werden oder entfallen, soll der Frauenförderplan Maßnahmen aufzeigen, die geeignet sind, ein Absinken des Frauenanteils zu verhindern…

Bei dem in der Kreistagssitzung vom 22.03.2004 zur Fortschreibung vorliegenden FP fehlt die Prognose und es sind keine konkreten Zielvorgaben zu erkennen.
Die Begründung der Verwaltung, dass “…zwar während der Laufzeit des Frauenförderplanes auf einige wenige Kolleginnen und Kollegen“ zutrifft, dass sie aufgrund des Erreichens der Altersgrenze ausscheiden werden, und weiter „…ob und wie diese Stellen nachbesetzt werden ist jedoch aus verschiedensten Gründen nicht kalkulierbar.“
Es gilt aber §6(4)! Die lapidare Begründung in der Verwaltungsvorlage und die oben genannten fehlenden Punkte reichen der SPD-Kreistagsfraktion nicht aus. Sie stimmt gegen diese mangelhafte Fortschreibung des Frauenförderplanes (2004-2006)

Sabine Borchers meint: Es geht bei der Fortschreibung des FP nicht in erster Linie um Erreichtes, sondern um die Maßnahmen, die weiter zu planen sind, um den Frauenanteil bei zu besetzenden Stellen, Beförderungen und Höhergruppierungen zu erhöhen. Natürlich soll nach Qualifikation beurteilt werden, „Quotenfrauen“ sind nicht unser Ziel. Selbstverständlich, wie das Gesetz im Titel sagt, muss auch die Gleichstellung der Männer beachtet werden.


Veröffentlicht von Sabine Borchers am 09.05.04 14:15
Kommentare

Hallo Sabine,
die Kreistags SPD hat gute Arbeit geleistet!

Veröffentlicht von: Schmitz am 09.05.04 21:03

Interesting.

Veröffentlicht von: Ming H Lee am 08.11.04 09:44